Wie beantrage ich eine Erstattung?
Von Bastian Schöning
Zuletzt geprüft am 21. Mai 2026
Eine Erstattung beantragen Sie direkt aus der Vorschau Ihres Video-Exposés heraus, solange Sie das Video noch nicht heruntergeladen haben. Sie wählen ein Anliegen aus, beschreiben kurz den Fehler und reichen die Anfrage zur Prüfung ein. Mit dem Download verfällt die Möglichkeit zur Erstattung — das Video gilt damit als abgenommen.
Eine Erstattung beantragen Sie direkt aus der Vorschau Ihres Video-Exposés heraus — vorausgesetzt, Sie haben das Video noch nicht in voller Auflösung heruntergeladen. Mit dem Download gilt das Video als abgenommen, eine Erstattung ist danach nicht mehr möglich. Der Vorgang dauert nur wenige Sekunden, die anschließende Bearbeitung erfolgt durch Haustour.
So beantragen Sie eine Erstattung
In der Vorschau Ihres Video-Exposés finden Sie neben der Möglichkeit zum Download auch die Option, eine Erstattung anzufordern. Sie geben dabei an, worauf sich Ihre Anfrage bezieht — etwa auf Sprechertext, Bildqualität, Stilauswahl oder einen sonstigen Grund — und ergänzen eine kurze Beschreibung des Problems. Je präziser Ihre Angabe, desto schneller können wir Ihre Anfrage einordnen.
Anschließend reichen Sie die Anfrage ein. Damit ist die Erstattung beantragt und wird von uns geprüft.
Welche Gründe für eine Erstattung gibt es? →
Was nach der Einreichung passiert
Nach Ihrer Anfrage prüft Haustour Ihr Anliegen anhand der angegebenen Gründe. Diese Prüfung erfolgt im Einzelfall — wir entscheiden also nicht automatisch aufgrund der gewählten Kategorie, sondern bewerten Ihre konkrete Anfrage.
Sobald die Erstattung freigegeben ist, veranlassen wir die Rückzahlung über unseren Zahlungsanbieter.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Erstattung? →
Wenn Sie sich umentscheiden
Solange Sie die Anfrage noch nicht endgültig eingereicht haben, können Sie den Vorgang abbrechen und stattdessen das Video herunterladen. Mit dem Download verfällt allerdings auch die Möglichkeit, später noch eine Erstattung zu beantragen — das Video gilt damit als abgenommen.