Welche Gründe für eine Erstattung gibt es?
Von Roland Lehle
Zuletzt geprüft am 21. Mai 2026
Mit der 30-Tage-Geld-zurück-Garantie können Sie eine Erstattung anfordern, wenn das Video-Exposé Ihren Erwartungen nicht entspricht — unabhängig vom konkreten Grund. Häufige Anliegen sind Fehler im Sprechertext, ungenügende Bildqualität, ein nicht passender Stil oder falsche Objektdaten. Voraussetzung ist, dass das Video noch nicht heruntergeladen wurde.
Mit Haustour erhalten Sie eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie auf jedes Video-Exposé. Solange Sie das Video noch nicht in voller Auflösung heruntergeladen haben, können Sie eine Erstattung anfordern, wenn das Ergebnis Ihren Erwartungen nicht entspricht. Den konkreten Grund teilen Sie uns bei der Anfrage mit.
Die Garantie steht immer zur Verfügung
Die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie ist nicht an spezifische Mängel oder Voraussetzungen geknüpft. Solange das Video noch in der Vorschau vorliegt und Sie es nicht in voller Auflösung heruntergeladen haben, können Sie eine Erstattung anfordern — aus jedem Grund, der für Sie persönlich relevant ist.
Häufige Anliegen
Bei der Erstattungsanfrage geben Sie ein Anliegen und eine kurze Beschreibung an. Häufige Gründe, die Nutzer angeben, sind:
- Fehler im Sprechertext: Falsche Angaben zu Lage, Größe, Preis oder Ausstattung
- Bildqualität: Aufnahmen wirken zu dunkel, zu verzerrt oder unscharf
- Stilauswahl: Der gewählte Stil passt im Ergebnis nicht zur Immobilie oder Zielgruppe
- Bildreihenfolge: Die Sequenz wirkt im fertigen Video unstimmig
- Falsche Objektdaten: Einzelne Eckdaten wurden aus dem Exposé fehlerhaft übernommen
- Sonstiges: Andere Gründe, die das Ergebnis für Sie unbrauchbar machen
Diese Liste ist nicht abschließend — Sie sind nicht an vordefinierte Kategorien gebunden.
So läuft die Bearbeitung
Nach Ihrer Anfrage prüft Haustour Ihr Anliegen schnellstmöglich und entscheidet auf Basis der von Ihnen angegebenen Gründe über die Erstattung. Die Bewertung erfolgt im Einzelfall — auch bei Anliegen, die nicht in die Standard-Kategorien fallen.