Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Allgemeiner Geltungsbereich
Die folgenden Vertragsbedingungen gelten für alle über die von der The Videotour Company bereitgestellten, internetbasierten Plattform www.haustour.de („Internetplattform“) geschlossenen Verträge zwischen der The Videotour Company GmbH („Unternehmerin“) und ihren Kunden („Besteller“) über die Erstellung von kurzen Filmwerken („Video-Exposés“) aus von dem Besteller bereitgestellten Bildern und Texten („Inhalte“), die Grundstücke, Bauwerke oder Teile rechtlich eigenständige Teile von Grundstücken oder Bauwerken („Immobilien“) darstellen oder beschreiben, und über die Berechtigung der Kunden zu deren Nutzung gegen Entgelt („Videoproduktionsverträge“).
1.2 Geltung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern
Die folgenden Vertragsbedingungen gelten, soweit rechtlich, insbesondere in Hinblick auf die §§ 305 ff. BGB, zulässig, sowohl für Videoproduktionsverträge zwischen der Unternehmerin und Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB, als auch für solche zwischen der Unternehmerin und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB.
1.3 Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen
Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Unternehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Vertragsschluss
2.1 Zustandekommen
Der Videoproduktionsvertrag kommt nach den gesetzlichen Vorschriften durch Annahme eines Angebots und unter Maßgabe der folgenden Ziff. 2.2 bis 2.5 zustande.
2.2 Online-Vertragsschluss
Der Videoproduktionsvertrag wird über die Internetplattform geschlossen.
2.3 Invitatio ad offerendum; Angebot
Die Präsentation der Leistungen der Unternehmerin auf der Internetplattform stellt an keiner Stelle ein verbindliches Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besteller.
Der Besteller gibt durch Betätigen des Buttons mit der Aufschrift „Video-Exposé erstellen“ oder einer ähnlichen Aufschrift am Ende des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Videoproduktionsvertrags ab.
2.4 Annahme
Die Unternehmerin nimmt das Angebot des Bestellers konkludent durch die Vertragsausführung an.
2.5 Zustimmung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen
Der Videoproduktionsvertrag kommt nur zustande, wenn der Besteller vor Abgabe seines Angebots nach Ziff. 2.2 Abs. 2 diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen durch Anklicken der dafür vorgesehenen Checkbox oder in ähnlicher Weise zugestimmt hat.
3. Pflichten der Unternehmerin
3.1 Herstellung von Video-Exposés
Im Rahmen eines Videoproduktionsvertrags erstellt die Unternehmerin ein Video-Exposé.
Das Video-Exposé dient der informativ-werbenden Inszenierung der in den Inhalten des Bestellers dargestellten Immobilien. Ein bestimmter werblicher Erfolg wird jedoch von der Unternehmerin nicht geschuldet.
3.1.1 Anforderungen an die Video-Exposés
Für das Video-Exposé werden die bereitgestellten Bilder durch fließende Übergänge zu einem Video verbunden. Durch dynamische, technisch erzeugte „Kamerafahrten“ wird dem Betrachter zudem ein gewisses Raumgefühl vermittelt. Basierend auf den bereitgestellten Texten werden zu den gezeigten visuellen Inhalten passende Sprecherstimmen erzeugt. Passende Musik wird hinzugefügt.
Es können verschiedene Videostile ausgewählt werden.
3.1.2 Einsatz von KI-Technologie
Die Video-Exposés werden unter Einsatz von KI-gestützten Technologien erstellt. Die Erstellung erfolgt auf Basis eines von der Unternehmerin entwickelten Algorithmus, der die vom Besteller bereitgestellten Inhalte verarbeitet und daraus ein Video-Exposé generiert.
3.1.3 Modalität der Leistungserbringung
Die Unternehmerin beginnt umgehend nach Zahlung der vereinbarten Vergütung mit der Leistungserbringung.
Die hergestellten Video-Exposés werden ausschließlich über die Internetplattform bereitgestellt.
3.1.4 Kein Maklervertrag
Die Unternehmerin vermittelt keine Kauf-, Miet- oder sonstigen Verträge über Immobilien und erbringt keine Maklerleistungen.
3.2 Einräumung eines Nutzungsrechts (Lizenz)
3.2.1 Schutzrechte
Soweit an den Video-Exposés durch die Herstellung Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte entstehen, stehen diese der Unternehmerin zu. Die Unternehmerin räumt dem Besteller insoweit die in Ziff. 3.2.2 beschriebenen Nutzungsrechte ein. Soweit kein Urheberrechtsschutz entsteht, erteilt die Unternehmerin dem Besteller eine schuldrechtliche Nutzungsbefugnis im gleichen Umfang. Die Unternehmerin verpflichtet sich, aus dem Video-Exposé keine Ansprüche gegen den Besteller geltend zu machen, soweit dieser es im Rahmen der in Ziff. 3.2.2 genannten Zwecke nutzt.
3.2.2 Nutzungsrecht
Der Besteller erhält nach vollständiger Zahlung ein nicht exklusives Nutzungsrecht an dem Video. Unter Zustimmung des Bestellers kann die Unternehmerin das Video-Exposé zu Werbezwecken nutzen. Die Zustimmung ist gesondert von dem Besteller einzuholen.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Nutzung zu folgenden Zwecken: die Präsentation der Immobilie, die Veröffentlichung auf Immobilienportalen, die Nutzung auf Websites, die Nutzung in sozialen Medien und die Nutzung in Exposés.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt zeitlich unbegrenzt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4. Pflichten des Bestellers
4.1 Vergütung
Der Besteller hat als Gegenleistung die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.
Die Vergütung wird unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
Die Zahlung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister:
Stripe Technology Company Limited (STC), 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock Dublin, Irland
Es gelten ergänzend deren Geschäftsbedingungen.
4.2 Technische Voraussetzungen
Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass die technischen Voraussetzungen für eine Vertragserfüllung gewährleistet sind, soweit er Einfluss darauf hat.
Die Nutzung der Internetplattform setzt einen handelsüblichen Internetanschluss sowie einen aktuellen Webbrowser voraus.
Der Besteller ist verpflichtet, die für die geschuldete Herstellung eines Video-Exposés notwendigen Inhalte bereitzustellen. Dies erfolgt durch Upload auf der Internetplattform. Dabei hat der Besteller sicherzustellen, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Die technischen Mindestanforderungen, insbesondere Dateiformat, Auflösung und Dateigröße werden jeweils aktuell in gut sichtbarer Weise auf der Internetplattform ausgewiesen und bei Bedarf geändert. Änderungen der Mindestanforderungen werden dem Besteller vor Abschluss eines neuen Videoproduktionsvertrags angezeigt.
4.3 Rechtmäßigkeit der Inhalte
Der Besteller ist verpflichtet, für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte, insbesondere dafür, dass keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, zu sorgen.
Er stellt die Unternehmerin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst insbesondere Schadenersatzforderungen, Abmahnkosten und Rechtsverfolgungskosten.
4.4 Nutzerkonto
Der Besteller ist verpflichtet, auf der Internetplattform der Unternehmerin ein Nutzungskonto anzulegen. Details ergeben sich aus den separaten Nutzungsbedingungen.
4.5 Abnahme
4.5.1 Abnahme
Die erstellten Video-Exposés werden dem Besteller unmittelbar nach Herstellung digital über die Internetplattform in einem Vorschau-Modus bereitgestellt. Die Vorschau zeigt das vollständige Video-Exposé versehen mit einem Wasserzeichen der Unternehmerin.
Der Besteller ist verpflichtet, das Video-Exposé in der Vorschau vor einer Entscheidung vollständig zu prüfen. Mit der Bereitstellung der Vorschau gilt das Video-Exposé als zur Abnahme bereitgestellt.
4.5.2 Abnahme oder Rückerstattung
Nach Ansicht der Vorschau hat der Besteller die Wahl zwischen: (a) Download des Video-Exposés ohne Wasserzeichen in voller Auflösung durch Betätigung des Buttons „Video in voller Auflösung herunterladen“ – dies gilt als Abnahme des Video-Exposés; oder (b) Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises durch Betätigung des Buttons „Rückerstattung anfordern“ – in diesem Fall erlöschen alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag.
4.5.3 Folgen der Abnahme
Mit der Abnahme gemäß Ziff. 4.5.2 (a) gehen die Gefahr sowie die Verantwortung für das Video-Exposé auf den Besteller über. Mängel, die der Besteller bei Ansicht der Vorschau erkennen konnte, berechtigen nach der Abnahme nicht mehr zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
4.5.4 Meldung von Mängeln vor Abnahme
Stellt der Besteller bei der Vorschau Mängel fest, die einer Abnahme entgegenstehen, hat er die Möglichkeit, gemäß Ziff. 4.5.2 (b) eine Rückerstattung zu verlangen. Eine gesonderte Mängelrüge ist in diesem Fall nicht erforderlich.
5. Vertragsstörung
5.1 Haftungsausschluss
Die Unternehmerin haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, haftet die Unternehmerin bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung der Unternehmerin für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.2 Rückerstattung
Eine Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises ist ausschließlich bis zur Abnahme gemäß Ziff. 4.5 möglich. Das Recht auf Rückerstattung besteht unabhängig vom Vorliegen eines Mangels und kann durch Betätigung des Buttons „Rückerstattung beantragen“ ausgeübt werden.
Nach erfolgter Abnahme ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, es sei denn, die Unternehmerin hat einen Mangel arglistig verschwiegen.
5.3 Gewährleistungsausschluss nach Abnahme
Nach Abnahme des Video-Exposés gemäß Ziff. 4.5 sind Gewährleistungsansprüche des Bestellers – insbesondere auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Aufwendungsersatz, Minderung oder Rücktritt – ausgeschlossen, soweit sie auf Mängeln beruhen, die der Besteller bei der Vorschau erkennen konnte.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der arglistigen Verschweigung von Mängeln sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Mängel, die bei der Vorschau nicht erkennbar waren (versteckte Mängel), gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
5.4 Besondere Regelungen im unternehmerischen Verkehr
Gegenüber Bestellern, die Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sind, gilt ergänzend:
Da das Abnahmeverfahren gemäß Ziff. 4.5 eine vollständige Prüfung des Video-Exposés vor der Abnahme ermöglicht, sind nach erfolgter Abnahme Ansprüche auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Aufwendungsersatz und Minderung ausgeschlossen, soweit sie auf Mängeln beruhen, die bei der Vorschau erkennbar waren. Nicht hiervon umfasst sind etwaige Nacherfüllungen, die die Unternehmerin aus Kulanz durchführt.
Für versteckte Mängel ist der Besteller verpflichtet, der Unternehmerin zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Erst nach zweimalig erfolglosem Nacherfüllungsversuch stehen ihm weitergehende Rechte zu. Das Recht zur Selbstvornahme gemäß § 637 BGB ist ausgeschlossen.
6. Widerrufsrecht für Verbraucher
Für Besteller, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, gilt: Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach § 312g Abs. 1 BGB erlischt gemäß § 356 Abs. 5 BGB, sobald die Unternehmerin mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat.
Dies setzt voraus, dass der Besteller vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Unternehmerin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und gleichzeitig bestätigt hat, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.
Die Zustimmung und Bestätigung erfolgen durch Ankreuzen der entsprechenden Checkbox im Bestellprozess unmittelbar vor Betätigung des Buttons „Video-Exposé erstellen“. Ohne diese Bestätigung wird der Bestellvorgang nicht abgeschlossen.
7. Salvatorische Klausel
7.1 Geltung gesetzlicher Regelungen
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen. Anwendbares Recht ist ausschließlich deutsches Recht.
7.2 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
8. Änderungen
Änderungen dieser AGB, der separaten Nutzungsrechtevereinbarung oder der Datenschutzerklärung werden dem Besteller per E-Mail an die hinterlegte Adresse mitgeteilt. Die Mitteilung enthält einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass das Schweigen des Bestellers nach Ablauf der Widerspruchsfrist als Zustimmung zu den Änderungen gilt.
Widerspricht der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Gegenüber Bestellern, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, gilt diese Regelung nur für Änderungen, die den Besteller nicht wesentlich benachteiligen.
9. Datenschutz
Die Unternehmerin verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Vertragserfüllung. Details sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Unternehmerin.