Bildrechte: Was Sie als Makler beachten müssen
Von Benedikt Matern
Zuletzt geprüft am 10. Mai 2026
Beim Hochladen von Bildern zu Haustour sind Makler selbst für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass keine Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte Dritter verletzt werden — etwa durch Fotos von Fotografen ohne entsprechende Nutzungsrechte, erkennbare Personen ohne Einwilligung oder geschützte Kunstwerke im Hintergrund. Diese Regelung ergibt sich aus den AGB §4.3.
Wenn Sie Bilder zu Haustour hochladen, sind Sie für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Konkret bedeutet das: Sie stellen sicher, dass keine Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte Dritter verletzt werden. Diese Regelung ergibt sich aus unseren AGB.
Drei Bereiche, die Sie prüfen sollten
Urheberrecht: Wer hat die Fotos gemacht?
Fotografen halten in der Regel die Urheberrechte an ihren Bildern — auch dann, wenn Sie die Fotos beauftragt und bezahlt haben. Stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag mit dem Fotografen die Nutzung der Bilder in Werbevideos und auf Immobilienportalen ausdrücklich abdeckt. Bei eigenen Fotos sind Sie als Urheber automatisch berechtigt.
Persönlichkeitsrechte: Sind Personen erkennbar?
Auf Immobilienfotos sollten keine Personen erkennbar sein — weder Mieter, Nachbarn noch Sie selbst (es sei denn, Sie haben deren ausdrückliche Einwilligung). Auch Kfz-Kennzeichen oder Briefkastenschilder mit Namen können problematisch sein. Im Zweifel: das entsprechende Bild nicht hochladen oder die kritischen Bereiche vor dem Upload unkenntlich machen.
Markenrechte und Kunstwerke
Sichtbare Kunstwerke wie Gemälde oder Skulpturen sowie geschützte Designs können urheberrechtlich problematisch sein, wenn der Künstler nicht zugestimmt hat. Bei Markenlogos im Hintergrund — etwa Möbelhersteller-Schilder — gilt: meist unproblematisch, solange die Marke nicht das Hauptmotiv ist. Im Zweifel: Detailaufnahme weglassen oder eine andere Perspektive wählen.
Was passiert, wenn die Rechte nicht geklärt sind?
Sollten Dritte Ansprüche wegen verletzter Rechte stellen, sind diese gemäß unseren AGB an Sie zu richten. Das umfasst Schadenersatzforderungen, Abmahnkosten und Rechtsverfolgungskosten. Haustour wird in solchen Fällen freigestellt.
Praktische Empfehlungen
- Verwenden Sie eigene Fotos, wann immer möglich
- Bei Fotos vom Fotografen: schriftliche Nutzungsrechte einholen, die auch die Verwendung in Videos einschließen
- Bei Mietobjekten: vor der Aufnahme klären, ob Bilder verwendet werden dürfen
- Im Zweifel: Lieber weglassen. Für ein Video benötigen Sie mindestens 8 Bilder, in der Regel haben Sie deutlich mehr zur Auswahl
Hinweis
Diese Hilfe-Seite gibt einen Überblick über die typischen Rechtsfragen bei Immobilienbildern und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatung Ihres Maklerverbands.